Die Heilmittelverordnung

 

Da die Ergotherapie als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorgung ist, sollten Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Arzt/in in Verbindung setzen. Die Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden, vornehmlich sind dies Neurologen/innen, Kinderärzte/innen,  Allgemeinmediziener/innern, Internisten sowie Hausärzte.

 

Wenn der Arzt eine ergotherapeutische Therapie empfiehlt und bereit ist Ihnen eine Heilmittelverordnung auszustellen, bringen Sie diese bitte zur ersten Behandlung mit. Die Behandlung der ergotherapeutischen Therapie muss spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum des Rezeptes beginnen. 

 

Gesetzlich versicherte Patienten:

Als gesetzlich versicherter Patient benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem behandelnden Arzt.